Freitag, 26. Oktober 2007
Wie bereits berichtet hat Arcor heute mittag youporn.com zum zweiten Mal gesperrt. Beim ersten Mal (Mitte September) war es eine IP-Sperre, dieses mal wählt Arcor die laut Experten einfachste Methode, eine Name-Server-Sperre.
Jetzt die Frage - Wie kann ich die Arcor Sperre umgehen ? Ganz einfach !
Um eine DNS-Sperre zu realisieren, löscht der entsprechende Internetprovider Einträge in seiner DNS-Datenbank und verhindert das weiterreichen der Anfrage an die nächst höhere DNS-Instanz. Alternativ dazu kann er den Eintrag auch so verändern, dass der Anwender auf einer anderen Seite landet, als von ihm angefordert. Das Verfahren dient oft der Zensur eines Staates, um den Zugriff auf das Internet einzuschränken.
Zum Umgehen der Sperre kann man auf die Netzwerkeinstellungen für die Internetverbindung gehen und dort für das Internetprotokoll (TCP/IP) beliebige, freie DNS-Server eintragen.
Mögliche DNS Server die verwendet werden können:
194.246.96.49 (dns2.denic.de)
194.246.96.25 (dns3.denic.de)
194.25.2.131 (dns02.btx.dtag.de)
212.77.0.2 (Vatican City, Italy)
192.36.125.2 (Stockholm, Sweden)
200.19.119.99 (Sao Paulo, Brasil)
193.109.126.140 (Leuven, Belgium)
193.125.152.3 (Moscow, Russia)
130.59.211.10 (Zurich, Switzerland)
195.130.89.210 (Athens, Greece)
192.94.163.152 (Barcelona, Spain)
200.10.202.3 (Buenos Aires, Argentina)
193.51.208.13 (Nice, France)
128.86.1.20 (London, UK)
128.8.10.14 (College Park, MD, USA)
Quelle: Datenreise.de
Ich gebe keine Garantie das die obengenannten DNS Server funzen. Probieren geht über studieren ! Wenn diese nicht gehen probiert mal die youporn DNS IPs: 74.86.111.11, 74.86.111.8
von hier
Mittwoch, 25. Juli 2007
haben ein komisches verhalten .. gestern kam eine sms von einem ex (die langzeitbeziehung aus chemz) .. wie denn meine icq nummer wäre und was ich denn so mache .. ich hab erstmal nich geantwortet ... heut kam die zweite sms ... er fragt sich, ob es toll wäre, wenn wir uns nicht mal wieder treffen würden .. ich schrieb ihm dann, was momentan fakt ist und das ich keine lust hätte mich mit ihm zu treffen .. grad eben kam eine sms von seiner freundin .. ich soll gefälligst ihren freund nicht belästigen .. sie hat nun meine nummer bei ihm gelöscht und sämtliche anderen kontaktmöglichkeiten auch .. nun ja .. stört mich ja jetzt nicht .. ich leg sowieso nicht soviel wert drauf eine dicke freundschaft zwischen mir und meinen exfreunden aufzubauen .. aber bitte was is das denn fürn scheiß? ^^
ansonsten frag ich mich, ob die vielleicht bei der post zu wenig personal haben .. so ne lange schlange wie da grad war .. tz
Mittwoch, 27. Juni 2007
Für den werten Herr
(StGB)
§ 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 246 Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(BtMG)
§ 29 Straftaten
(1) 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
2.
eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt,
3.
Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,
4. (weggefallen)
5.
entgegen § 11 Abs. 1 Satz 2 Betäubungsmittel durchführt,
6.
entgegen § 13 Abs. 1 Betäubungsmittel
a)
verschreibt,
b)
verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt,
7.
entgegen § 13 Abs. 2 Betäubungsmittel in einer Apotheke oder tierärztlichen Hausapotheke abgibt,
8.
entgegen § 14 Abs. 5 für Betäubungsmittel wirbt,
9.
unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um für sich oder einen anderen oder für ein Tier die Verschreibung eines Betäubungsmittels zu erlangen,
10.
einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, eine solche Gelegenheit öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen anderen zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verleitet,
11.
ohne Erlaubnis nach § 10a einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, oder wer eine außerhalb einer Einrichtung nach § 10a bestehende Gelegenheit zu einem solchen Verbrauch eigennützig oder öffentlich mitteilt,
12.
öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 des Strafgesetzbuches) dazu auffordert, Betäubungsmittel zu verbrauchen, die nicht zulässigerweise verschrieben worden sind,
13.
Geldmittel oder andere Vermögensgegenstände einem anderen für eine rechtswidrige Tat nach Nummern 1, 5, 6, 7, 10, 11 oder 12 bereitstellt,
14.
einer Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 oder § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 oder 5 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist.
2Die Abgabe von sterilen Einmalspritzen an Betäubungsmittelabhängige und die öffentliche Information darüber sind kein Verschaffen und kein öffentliches Mitteilen einer Gelegenheit zum Verbrauch nach Satz 1 Nr. 11.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 oder 6 Buchstabe b ist der Versuch strafbar.
(3) 1 In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 5, 6, 10, 11 oder 13 gewerbsmäßig handelt,
2.
durch eine der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 6 oder 7 bezeichneten Handlungen die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5, 6 Buchstabe b, Nr. 10 oder 11 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
(6) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.
Für die werte Dame
(StGb)
§ 246 Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dienstag, 19. Juni 2007
es wohl dauern wird, bis ein mensch kapiert was es heisst, wenn man sagt "lass mich in ruhe und schreib mir nicht mehr"
herzlich willkommen in der neverending NERV story ..
WETTEN WERDEN NOCH ANGENOMMEN
Freitag, 15. Juni 2007
kindergarten!
wenn ihr euch ausgetobt habt .. fertig seid mit verschwörungstheorien .. und anderem dummen gelaber .. sagt doch einfach mal bescheid, dann hör ich auf mit lachen ..
und eh ichs vergess .. ich bräuchte meine umzugskartons wieder
Dienstag, 12. Juni 2007
Wolfspelz flüstert: beißen für geld?
Flüster zu Wolfspelz: wieviel?
Wolfspelz flüstert: 200 euro
Flüster zu Wolfspelz: wann un wo?
Wolfspelz flüstert: heute?
Wolfspelz flüstert: wo kannst du hinkommen?
Flüster zu Wolfspelz: was willst du genau?
Wolfspelz flüstert: also: du nimmst erstmal meinen Finger in Mund und beißt zärtlich drauf rum. wenn ich mich für eine Seite entschieden habe, dann beißt du doller und wenn ich schreien sollte haste gewonnen
Flüster zu Wolfspelz: nur in den finger?
Wolfspelz flüstert: ja nur den oder die Finger...aber uaf keinen Fall Intimteile
Flüster zu Wolfspelz: hast ein foto von dir?
Wolfspelz flüstert: ja aber nur per mail
Wolfspelz flüstert: oder biste auch im TC Triff Chemnitz?
Wolfspelz flüstert: ?
Flüster zu Wolfspelz: wie heisst du da?
Wolfspelz flüstert: Cilest
Wolfspelz flüstert: na wie gefall ich dir?
Flüster zu Wolfspelz: gar nich
Wolfspelz flüstert: oh..;o)
Wolfspelz flüstert: schlechte Sache
Wolfspelz flüstert: aber das hat doch auf die Sache mit den 200€ keinen Einfluß?
Flüster zu Wolfspelz: un 200 wären dann zu wenig
Wolfspelz flüstert: na für wieviel würdest du denn dann was machjen?
Flüster zu Wolfspelz: wie weit gehst du?
Wolfspelz flüstert: kommt drauf an was du bietest
Flüster zu Wolfspelz: mach nen vorschlag
Wolfspelz flüstert: du nimmst Finger 1h zärtlich in Mund
Flüster zu Wolfspelz: und wieviel geld?
Wolfspelz flüstert: na mehr als 300 ist es nicht wert
Flüster zu Wolfspelz: dann 300
Flüster zu Wolfspelz: wo soll ich hinkommen?
Flüster zu Wolfspelz: adresse? telefonnummer?
Wolfspelz flüstert: Chemnitz
Wolfspelz flüstert: Parkplatz Chemnitzcenter
Wolfspelz flüstert: 0174/9494173
Flüster zu Wolfspelz: uhrzeit?
Wolfspelz flüstert: heute noch?
Flüster zu Wolfspelz: klar
Wolfspelz flüstert: 22Uhr?
Flüster zu Wolfspelz: was haste für ein auto? kennzeichen?
Flüster zu Wolfspelz: 22 uhr is okay
Wolfspelz flüstert: BMW C-LZ 103
Wolfspelz flüstert: hast du gute Zähne?
Flüster zu Wolfspelz: natürlich
Wolfspelz flüstert: sher gute
Wolfspelz flüstert: ?
Flüster zu Wolfspelz: ja
Wolfspelz flüstert: aber du beißt nicht zu doll?
Flüster zu Wolfspelz: wie du es gern hättest
Wolfspelz flüstert: also zärtlich
Flüster zu Wolfspelz: okay
Wolfspelz flüstert: wie doll kannst du es denn theoretisch?
Flüster zu Wolfspelz: tut doch nichts zur sache
Wolfspelz flüstert: doch. wills vielleicht ausprobieren
Wolfspelz flüstert: also ich wollte wetten daß du nicht schaffst daß ich aua sage
Wolfspelz flüstert: wenn du mit den Backenzähnen beißt
Wolfspelz flüstert: also Finger längs auf die gesamte Zahnseite
Flüster zu Wolfspelz: schaff ich
Flüster zu Wolfspelz: wenn ichs schaff, dann 50 mehr
Wolfspelz flüstert: naja das glaub ich nicht
Wolfspelz flüstert: na ok
Flüster zu Wolfspelz: na also
Flüster zu Wolfspelz: ich muss jetzt los
Flüster zu Wolfspelz: also dann bis heute abend
hmm .. will vllt jemand hingehen?!
|
|
|
|
|
Kommentare